Haftpflichtversicherung für Mieter

Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist das wohl komplizierteste überhaupt. Der Deutsche Mieterbund meldet, dass sich beide Parteien insgesamt 271.780 Mal vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland gestritten haben. Eine private Haftpflichtversicherung schützt immer auch dann, wenn die Forderungen unberechtigt sind. Somit bietet die Haftpflicht einen passiven Rechtsschutz im Mietverhältnis. Darüber hinaus zahlt der Versicherer immer dann, wenn es zu einem Schaden gekommen sein sollte. Immer mehr Vermieter verlangen mittlerweile einen Versicherungsschutz durch Mieter/innen. Haftpflichtversicherung für Mieter

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WASSERSCHADEN UND SCHIMMEL IN DER MIETWOHNUNG Haftpflichtversicherung für Mieter

Kommt es zu einem Wasserschaden, der in der Folge Schimmel in der Mietwohnung bewirkt, dann ist die Gebäudehaftpflichtversicherung der erste Ansprechpartner. Mieterinnen und Mieter haben bestimmte Sorgfalts- und Obhutspflichten einzuhalten. Wenn die Waschmaschine oder andere elektronische Geräte angeschaltet sind, dann müssen Mieter/innen de gesamten Betrieb verfolgen. Erst dann, wenn gegen diese Pflicht verstoßen wurde, ist der Mieter grob fahrlässig vorgegangen. In der Regel zahlen bei einem dadurch entstandenen Schaden die Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung. Ideal ist immer auch die Kombination aus beiden Versicherungen. Sprechen Sie unseren Experten gerne auch das Mietverhältnis an lassen sich über die Möglichkeiten beraten.

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HAUSRATVERSICHERUNG SCHUTZT DAS INNERE DER MIETWOHNUNG

Die private Hausratversicherung des Mieters haftet bei Schäden an der eigenen Einrichtung. Kommt es zu einem Einbruch in der Mietwohnung, dann entfaltet die Hausratversicherung ihre Leistungen. Die universellen Versicherungen haften auch in folgenden Schadensfällen:

  • Hagel, Leitungswasser und Blitzschlag,
  • Explosion, Sturm und auch Einbruchsdiebstahl

Dabei sollte eine Mindestversicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart werden. Zusätzlich können Versicherte mit dem Haftpflichtanbieter auch weitere Leistungseinschlüsse vereinbaren. So auch die Deckung von Elementarschäden wie Lawinen, Erdbeben und Überschwemmung. Mehr zum Thema Ausfalldeckung erfahren Sie auch hier.

Private Haftpflichtversicherung für die USA

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

„§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.“

Privathaftpflicht – welche Leistungen

MIETRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FÜR MIETER/INNEN

Neben der Privathaftpflicht sowie der Haushaltsversicherung ist immer auch der Mieterrechtsschutz eine günstige Alternative. Dabei bietet der Versicherer einen Versicherungsschutz, wenn es Probleme mit dem Vermieter geben sollte. Die häufigsten Rechtsschwierigkeiten zwischen den beiden Parteien sind:

  • Betriebskosten
  • Wohnungsmängel
  • Allg. Vertragsangelegenheiten
  • Mieterhöhung
  • Schönheitsreparaturen
  • Mietkaution
  • Mieterkündigung
  • Modernisierung
  • Vermieterkündigung
  • Umwandlung/ Eigentümerwechsel

Bei Eheleuten ist es ausreichend, wenn nur eine Mietpartei über einen Mieterrechtsschutz verfügt, da der Partner oder eine in der Wohnung lebende Person in der Regel mitversichert werden kann. Das gilt auch für im Haushalt lebende Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sollten.

„Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Titel 5 – Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 – 597)
Untertitel 2 – Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 – 577a)
Kapitel 2 – Die Miete (§§ 556 – 561)
Unterkapitel 2 – Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 – 561)
§ 557
Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.
(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.
(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“

Haftpflicht Carsharing

 

Wo Mieter am meisten zahlen

  • 1. München
  • 2. Stuttgart
  • 3. Leinfelden-Echterdingen
  • 4. Tübingen
  • 5. Germering
  • 6. Dachau
  • 7. Ditzingen
  • 8. Ludwigsburg
  • 9. Düsseldorf
  • 10. Wiesbaden
  • 11. Köln
  • 12. Leonberg
  • 13. Fellbach
  • 14. Remseck am Neckar
  • 15. Hamburg
  • 16. Darmstadt
  • 17. Erding
  • 18. Frankfurt am Main
  • 19. Bietigheim-Bissingen
  • 20. Freibug im Breisgau
  • 21. Esslingen am Neckar
  • 22. Ratingen
  • 23. Norderstedt
  • 24. Heidelberg
  • 25. Bonn
  • 26. Konstanz
  • 27. Reutlingen
  • 28. Weingarten
  • 29. Weinstadt
  • 30. Mainz

GEBÄUDEVERSICHERUNG DES VERMIETERS IST UMLAGEFÄHIG

Verfügen Vermieterinnen und Vermieter über eine Gebäudeversicherung, dann sind die Kosten auf den Mieter umlegbar. Entsteht zum Beispiel Schimmel auf Grund eines Wasserschadens am Gebäude, dann übernimmt der Gebäudeversicherer die Kosten für die Beseitigung und die Entfernung des Schimmels. Auch hier haben Sie die Möglichkeit eine optimale Mieterversicherung abzuschließen, um von den Schadensersatzforderungen freigestellt werden zu können.

Statistiken zu Mieterinnen und Mietern

Deutschland Früheres
Bundes­gebiet
Neue Länder
und Berlin
ins­gesamt Mieter/
-innen
Eigen­tümer/
-innen
ins­gesamt Mieter/
-innen
Eigen­tümer/
-innen
ins­gesamt Mieter/
-innen
Eigen­tümer/
-innen
%
1998 100,0 59,7 40,3 100,0 56,4 43,6 100,0 74,1 25,9
2003 100,0 57,0 43,0 100,0 54,4 45,6 100,0 68,3 31,7
2008 100,0 56,8 43,2 100,0 54,3 45,6 100,0 67,5 32,5
2013 100,0 57,0 43,0 100,0 53,9 46,1 100,0 68,6 31,4
1998 88,6 68,3 118,6 92,3 70,8 120,1 72,3 60,7 105,5
2003 91,6 70,1 120,1 95,0 72,4 121,9 77,0 61,7 109,9
2008 91,7 69,4 121,0 94,9 71,4 122,9 77,7 62,4 109,5
2013 91,9 69,4 121,9 95,7 71,5 123,9 78,3 63,4 110,7

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags laut https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html

„(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.“

Haftpflichtversicherungen für Babys. 

Auch eine Mietrechtsschutz kann sinnvoll sein

Das ist eine Übersicht mit Rechtsschutzversicherungen:

  • Auxilia
    D.A.S.
    DEURAG
  • AXA
  • Continentale
  • Alte Leipziger
    Generali
    Advocard
    Allianz
    ALLRECHT
    DEVK
    DMB
    ARAG
    HDI
    ÖRAG
    Roland
    Union

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Kontakt Deutscher Mieterbund e.V. bei Rechtsfragen rund um das Mietverhältnis und den Mietvertrag:

Littenstraße 10
10179 Berlin

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Telefax: 030 / 2 23 23 – 100
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