Immer wieder liest man auf Baustellen und anders wo „Eltern haften für ihre Kinder“. Doch so pauschal stimmt dieser Schriftsatz nicht. Auch wenn Elternteile nicht ihre Aufsichtspflicht verletzten sollten, gibt es einige Ausnahmen von der Regel. Ein Baby ist nicht straffähig. Daher benötigt es hier keine separate Haftpflichtversicherung. Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren sind ebenfalls nicht schuldfähig. Eine Police wäre nicht nötig, doch die meisten Anbieter stellen eine Haftung im Schadensfall zur Verfügung. Dabei hat auch die Stiftung Warentest Haftpflicht Tarife getestet, die deliktunfähige Kunder unter sieben Jahren mitversichern.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung, die Testergebnisse aus den aktuellen Jahren und erfahren für welche Berufsgruppen eine Haftpflichtversicherung besonders wichtig ist.
Haftpflichtversicherung Baby: Ist mitversichert
Aufgrund seines Alters und den gesetzlichen Vorgaben, kann logischer Weise ein Baby für keinen Schaden haftbar gemacht werden. Bei Kindern und Jugendlichen sieht die Situation schon anders aus. Es können Schäden entstehen, welche reguliert werden sollen. Eltern fühlen sich Nachbarn und Verwandten verpflichten dieses zu ersetzen. Doch laut Gesetz müssten sie es nicht. Damit die Haftpflichtversicherung dafür aufkommt, müssen die Kinder entsprechend mit in der Police angegeben werden. Erst dann sind sie mitversichert.
Was ist in einem Mietshaus erlaubt (Stiftung Warentest 28.01.2022)
Eltern können sich freuen (oder auch nicht): Nachbarn dürfen sich über die Lautstärke von Kindern nicht beschweren. Kinder benötigen für ihre kindliche Entwicklung viel Freiraum. Deshalb dürfen sie laut sein. Dazu gehören Trotzanfälle als auch nächtliche Schreiattacken. Das ist normal und gehört dazu. Aber auch Rennen, Fahrten mit dem Bobbycar oder dem Puppenwagen sind normal. Nachtruhe gilt zwischen 22 und 6 Uhr. In dieser Zeit müssen Fernseher und Stereoanlage auf Zimmerlautstärke geregelt werden. Baby und Kleinkinder sind davon natürlich ausgenommen.
Babysitter brauchen Schutz
Immer mehr Jugendliche passen bei Freunden auf den Nachwuchs auf. Trotz größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit kann ein Schaden geschehen. Damit diese entsprechend versichert werden, muss geprüft werden ob die eigene Police diese Schäden abdeckt. Auch kann es nicht Schaden die Elternteile des Babys zu Fragen, ob deren Police eine Haftung übernimmt. In den meisten Fällen kann dies bejaht werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung für:
Höhere Gefahren bei Jugendlichen
Jugendliche haben eine sehr große Risikobereitschaft. Das wirkt sich auch aus, wenn es um Schäden geht. Die Haftpflichtversicherung übernimmt ebenfalls diese. Doch nur solange, bis der Jugendliche voll erwerbsfähig ist. Auch ist eine Police nötig, wenn er nach dem Studium eine Lehre beginnt. Berufssoldaten und Zeitsoldaten sind generell nicht mitversichert.
Grundversicherung für Erwachsene
Neben der Hausratversicherung und Unfallversicherung, gilt die Privathaftpflichtversicherung als einer der wichtigsten Versicherungsgruppen, welche jeder Bürger besitzen sollte. Die Kosten sind im Jahr sehr gering. Doch kommt es mal zu einem Personenschaden, Sach- oder Vermögensschaden, wird die Versicherung die Haftung übernehmen. Bei berechtigten Ansprüchen entschädigt sie den Dritten. Stellt sich heraus, dass die Forderungen unberechtigt ist, wird die Zahlung verweigert. Zur Not wird diese Entscheidung auch gerichtlich ausgefochten.
Studenten erhalten Rabatt
Studenten sind in der Regel mitversichert. Doch wenn der Studierende sich für eine eigene Wohnung entscheidet, sollte hier die Situation neu überdacht werden. Anbieter Wissen, dass junge Menschen nicht über viel Geld verfügen. Daher bieten sie einen Rabatt für die Police an. Die Versicherung und dessen Leistungen werden in diesem Fall nicht gemindert. Erst nach einer bestimmten Laufzeit werden dann die Beiträge entsprechend angepasst.
Selbstbeteiligung von Bedeutung
Durch die Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Prämie bei einer Haftpflicht nehmen. Je Höher diese Eigenanteil (150, 300 500 Euro), desto geringer auch das wirtschaftliche Risiko für den Versicherer. Denn bei jedem gemeldeten Schaden, muss dieser Anteil vom Versicherten gezahlt werden. Diesen Vorteil belohnt die Versicherungsgesellschaft mit einem nicht unerheblichen Preisnachlass.
Versicherungssumme auswählen
Wie bei allen Haftungsversicherungen, welche eine Entschädigungen zahlen sollen, ist die Versicherungssumme ein wichtiger Bestandteil der Police. Hier muss der Kunde selbst entscheiden, wie hoch das Risiko ist. Doch ist die Versicherungssumme zu gering um die Schadenssumme zu regulieren, muss der Policeninhaber die Differenz selbst begleichen. Die Versicherung geht hier davon aus, dass der Antragsteller die Untersicherung billigend in Kauf genommen hat.
Welche Versicherungen für Babys ebenfalls sinnvoll sein können
- Unfallversicherung
- Ausbildungsversicherung
- private Krankenversicherung
Vergleich der Angebote wichtig
Laut den Prüfern von Stiftung Warentest ist der Vergleich der Policen gerade bei einer privaten Haftpflichtversicherung wichtig. Denn die Anbieter versuchen durch günstigere Preise, Kunden anzulocken. Doch dies geht in den meisten Fällen zu lasten der Versicherungssumme und der Leistungen im Schadensfall. Besser ist es hier eine Versicherung zu finden, welche das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet.
Thema Aufsichtspflicht
Die Behauptung „Eltern haften für ihre Kinder“ ist in Deutschland einer der größten Rechtsirrtümer. Denn Eltern müssen hier nicht immer haften. Laut Experten wird eher der Betreiber der Baustelle zur Haftung herangezogen. Denn es ist Eltern nicht zumutbar, 24 Stunden am Tag das deliktunfähige Kind zu „überwachen“. Denn in der Regel müssen de Elternteile in Vollzeit arbeiten.
Haftpflichtversicherung Baby
Kinder können schon mal einen Schaden verursachen. Die Haftpflichtversicherung muss in diesen Fall keine Haftung übernehmen, da Kinder (Babys) bis zum siebten Lebensjahr schuldunfähig sind. Auch kann sich kein Geschädigter bedingungslos auf die Aufsichtspflicht der Eltern berufen. Kinder werden in der Regel automatisch in der Police mitversichert. Damit keine Unstimmigkeiten vorkommen, sollte der Vertrag auf diesen Aspekt genau geprüft werden.