Haftpflicht Kleinkind

Stiftung Warentest hat in einem Artikel zum Thema „Haftpflicht Kleinkind“ Eltern aufgeklärt, ob ihre Kinder in einer Familienversicherung der Haftpflicht mitversichert sind oder nicht. Obwohl viele Versicherer mit Familienpolicen werben, gelten in Deutschland Kinder bis zum siebten Lebensjahr als deliktunfähig. Das bedeutet, dass die von ihnen verursachten Schäden an Dritten vom Versicherer häufig nicht getragen werden. Letztendlich bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Später sind Kinder in der Familienversicherung bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums mitversichert. Jedoch gibt es in den Angeboten der Haftpflichtversicherer auch Unterschiede.

Kleinkinder sind bis zum siebten Lebensjahr deliktunfähig. Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten im Schadensfall nicht. Jedoch gibt es Ausnahmen wie Die Interrisk, Arag und andere.

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Haftpflichttarife im Leistungstest von Stiftung Warentest 2021

Die meisten Eltern leben in der Annahme, dass ihr Kind im Familientarif bedingungslos abgesichert ist. Damit liegen sie meist falsch. Zwar wirbt eine Haftpflichtversicherung mit dem „Schutz für die ganze Familie“, wenn es jedoch zu einem Schaden kommt und das Kind hat das siebte Lebensjahr noch nicht überschritten, dann werden die Kosten zur Schadensbegleichung nicht übernommen. Stellt sich aber heraus, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften die Eltern und die Versicherung zahlt meist.

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Der Praxistest zeigt, dass Kleinkinder nicht immer mitversichert sind

Die Familienpolice, die Kinder mitversichert, gibt es in diesem Sinne nur bei der Krankenversicherung. Hier ist ein Kind von Beginn an bei einem seiner Elternteile mitversichert und das bis zu seinem 25. Lebensjahr bzw. nach dem Abschluss seiner Ausbildung oder seines Studiums. Dennoch gibt es im Leistungspaket der Haftpflichtversicherer auch Unterschiede. Zum Beispiel bietet die Interrisk mit seinem XL und XXL Tarifen gute Haftpflichtpolicen an, bei denen Kinder sofort mitversichert sind. Kommt es zu einem Schaden müssen die Versicherungen dann die Kosten übernehmen.

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Vergleichstest zeigt erhebliche Unterschiede in der Deckungssumme

Auch die Arag bietet in seinen Komfort- und Premium-Tarifen eine Mitversicherung für Kleinkinder an. Die HanseMerkur und die Medien-Versicherung versichern deliktunfähige Kinder ebenfalls mit, verlangen jedoch eine Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt liegt in den meisten Fällen zwischen 100 und 300 EUR. Wie auch bei allen anderen Versicherungen ist die Deckungssumme entscheidend. Dabei sollte genau auf die Tarifbedingungen geachtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass Kleinkinder keine großen Schäden verursachen können. Somit liegt die Versicherungssumme meist nur bei 5.000 EUR. Kommt es zu einem Personenschaden ist die Summe zu gering. Die Vergleichstest zwischen den Haftpflichtanbieter haben gezeigt, dass gute Tarife eine Deckungssumme von bis zu 30.000 EUR anbieten.

In GKV, Hausrat, Rechtsschutz und Reiseversicherungen sind Kinder kein Problem

Die meisten Schäden werden im eigenen Freundes- oder Familienkreis verursacht. Für die Kosten kommen die Eltern meist persönlich auf, ohne ihre Versicherung zu kontaktieren. Jedoch müssen sie das nicht. Vergleichen Sie am besten vor Abschluss einer Haftpflicht genau die Tarifbedingungen und wägen Sie ab, ob sich die Zusatzabsicherung für Ihr Kind tatsächlich lohnt. In Versicherungen wie die gesetzliche Krankenkasse, Hausrat-, Rechtsschutz-, Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung sind Kinder kein Problem und von der Geburt an im Familientarif bis 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.

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