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Eine Jäger-Haftpflichtversicherung bietet nicht nur dann einen Versicherungsschutz, wenn der Jäger den Schaden selbst verursacht hat, sondern auch bei unberechtigten Forderungen. Damit bietet eine Haftpflicht für JägerInnen auch eine Rechtsschutz Funktion. Mitversicherungen werden sollten jagdliche Tätigkeiten, Schutz vor Forderungsausfall, Schäden an geliehen Waffen und an Mietsachschäden. Die besten Jagdhaftpflichtversicherungen stellen wir Ihnen genauer vor.
Mit Hilfe unseres Rechners können Sie Ihr ganz persönliches Angebot finden. Dabei stehen auch die aktuellen Testsieger wie die InterRisk im Tarif XXL im Vergleich. Dabei stehen auch die aktuellen Testsieger wie die Janitos Haftpflicht im Vergleich.
Anbieter eine Jagdhaftpflichtversicherung laut Jäger Magazin 2011
Das unter Jägerinnen und Jägern bekannte Magazin hat einmal die Jagdhaftpflichtversicherungen und die Anbieter vorgestellt:
- LVM Jagdhaftpflichtversicherung
- Gothaer Jagd-Haftpflicht-Versicherung
- Inter Jagdhaftpflicht
- Allianz Jagd-Haftpflichtversicherung
- Westfälische Provinzial Jagd-Haftpflichtversicherung
- Lippische Jagd-Haftpflicht
- Helvetia Haftpflicht-Versicherung für Jäger
- Ergo JagdhaftpflichtVHV Jadghaftpflicht
- Itzehoer Jagd-Haftpflicht
- VPV Jagd-Haftpflicht
- Signal Iduna Jagd-Haftpflicht
- R+V Jagdhaftpflichtversicherung
- Öffentliche Versicherung Braunschweig Jagd-Haftpflicht
- Rheinland Versicherungen Jagdhaftpflicht
- Rheinland Versicherungen Jagdhaftpflicht
- HDI-Gerling Jäger-Haftpflichtversicherung
- Jagdt-Haftpflichtversicherung
- SV Sparkassen Versicherung Haftpflicht für Jäger
- Versicherungskammer Bayern Jäger-Haftpflichtversicherung
- Mecklenburgische Jagdhaftpflicht-Versicherung
- Continentale Jagdhaftpflicht Versicherung
- GHV Darmstadt Haftpflicht-Versicherung für Jäger
- Debeka Jagdhaftpflicht-Versicherung
- Volkswohl Bund Versicherungen Haftpflicht für Jäger
Erfahren Sie auch hier, welche Versicherungen neben der Jagdhaftpflichtversicherung wichtig sind. Das gilt sowohl für die Unfallversicherung, die Krankenversicherung als auch die private Altersvorsorge.
- CosmosDirekt „sehr gut“
LVM „sehr gut“
Allianz „sehr gut“
DEVK „sehr gut“
Provinzial Versicherungsgruppe „sehr gut“
SV SparkassenVersicherung „sehr gut“
ADAC Versicherung „sehr gut“
Allianz Direct „sehr gut“
GVO Versicherung „sehr gut“
Generali Deutschland „gut“
VGH „gut“
Ranking gefunden auf cash-online.de am 05.06.2022
Bei uns finden Sie in unserer Übersicht mehr zu den Themen Gothaer, Haftpflichtversicherung, Jagd, Jagdhaftpflicht, Kontakt, private Krankenversicherung, Schaden melden, Schutz, Vermögensschäden versichert und Versicherungen.
„Bundesjagdgesetz
§ 17 Versagung des Jagdscheines
(1) Der Jagdschein ist zu versagen
1.
Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind;
2.
Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen;
3.
Personen, denen der Jagdschein entzogen ist, während der Dauer der Entziehung oder einer Sperre (§§ 18, 41 Abs. 2);
4.
Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) nachweisen; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden; die Länder können den Abschluß einer Gemeinschaftsversicherung ohne Beteiligungszwang zulassen.
Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden.
(2) Der Jagdschein kann versagt werden
1.
Personen, die noch nicht achtzehn Jahre alt sind;
2.
Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind;
3.
Personen, die nicht mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben;
4.
Personen, die gegen die Grundsätze des § 1 Abs. 3 schwer oder wiederholt verstoßen haben.
(3) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie
1.
Waffen oder Munition mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden;
2.
mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen und diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden;
3.
Waffen oder Munition an Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
(4) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
1.
a)
wegen eines Verbrechens,
b)
wegen eines vorsätzlichen Vergehens, das eine der Annahmen im Sinne des Absatzes 3 Nr. 1 bis 3 rechtfertigt,
c)
wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff,
d)
wegen einer Straftat gegen jagdrechtliche, tierschutzrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das Sprengstoffgesetz
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre nicht verstrichen sind; in die Frist wird die Zeit eingerechnet, die seit der Vollziehbarkeit des Widerrufs oder der Rücknahme eines Jagdscheines oder eines Waffenbesitzverbotes nach § 41 des Waffengesetzes wegen der Tat, die der letzten Verurteilung zugrunde liegt, verstrichen ist; in die Frist nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher der Beteiligte auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist;
2.
wiederholt oder gröblich gegen eine in Nummer 1 Buchstabe d genannte Vorschrift verstoßen haben;
3.
geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind;
4.
trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach sind.
(5) Ist ein Verfahren nach Absatz 4 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung des Jagdscheines bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens aussetzen. Die Zeit der Aussetzung des Verfahrens ist in die Frist nach Absatz 4 Nr. 1 erster Halbsatz einzurechnen.
(6) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 4 Nr. 4 oder die körperliche Eignung nach Absatz 1 Nr. 2 begründen, so kann die zuständige Behörde dem Beteiligten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses über die geistige und körperliche Eignung aufgeben.“
Welche Funktion eine Jäger Haftpflichtversicherung einnimmt
Der Stellenwert einer Haftpflicht für die Jagd ist hoch. Dabei bietet die Versicherung nicht nur eine Deckungssumme, wenn der Schaden durch den Jäger selbst verursacht wird, der Versicherungsschutz kommt auch dann zum Tragen, wenn die Forderungen gegen den Jäger unberechtigt sind. So bietet eine Haftpflichtversicherung des Jägers immer auch eine inkludierte Rechtsschutzversicherung. Mehr zum Thema erfahren Sie auch hier, wenn Sie mögen. Hier geht es zum Haftpflicht Test.
Leistungsüberblick der Gothaer Haftpflichtversicherung für die Jagd
Die Gothaer Versicherung gehört ebenfalls zu den Jagd-Haftpflichtversicherungen, dabei können JägerInnen folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Deckungssumme für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden
Jagdlich brauchbare Hunde
Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit
Forderungsausfall
Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen
Innovationsklausel
Halten und Gebrauch von Beizvögeln, Eulen und
Jagdhunden
Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition
Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens
Durchführung von Gesellschaftsjagden
Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wild
Nichtgewerbsmäßiges Wiederladen
Weltweiter Versicherungsschutz
Schmerzensgeldansprüche Angehöriger
LWM bietet Jagd-Haftpflicht
Der LVM Versicherungsschutz rund um die Jagd schützt Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalte, Forstbeamte, Förster, Forst- und Jagdaufsehers und Jagdfalkner. Dabei können sich die Versicherten voll und ganz auf die Pirsch konzentrieren. Der Schutz umfasst auch die Bereiche Schusswaffen und Munition, Verzicht auf Haftungseinwand, Haus-und Grundbesitz, Jagdhunde und Welpen, Frettchen und Greifvögel, mitversicherte Personen und Tätigkeiten, Dienstherr in Ihrem Jagdrevier, jagdliche Tätigkeiten, ehrenamtliche Tätigkeiten, Produkthaftung, Schutz vor Forderungsausfall, Schäden an geliehen Waffen, Schäden an Mietsachschäden, Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge als auch die Kautionsstellung.
Übersicht Jägerversicherungen
Das Fachportal agdhaftpflicht-vergleichen.de beschäftigt sich in erster Linie mit der Absicherung des Jägers und hält dabei folgende interessante Themen bereit:
- Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung
Inter Jagdhaftpflichtversicherung
Tagesjagdschein
JagdmaXX Jagdhaftpflichtversicherung
Jagdversicherung
Jagdhund Unfallversicherung
VHV Jagdhaftpflichtversicherung
Jagdhund-Unfallversicherung-Vergleichsrechner
Jagdwaffenversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung-Drohnenversicherung
JAGDAUSBILDUNG
Landesjagdverband
Jagdhaftpflichtversicherung-Drohnenhaftpflicht
Jungjäger
Tagesjagdschein für Ausländer
Tagesversicherung für Drückjagd
JagdscheinanwärterGatterversicherung
Jagdschüler
Drückjagdversicherung
Gatterhaftpflichtversicherung
Treibjagd-Versicherung
Wildgatterversicherung
Bewegungsjagd-Versicherung
Waldversicherung
Die Leistungen der Allianz Jagdhaftpflicht
Es wird eine Versicherungssumme von bis zu 15 Mio. Euro bereit gestellt, Schadensersatzansprüche von Angehörigen, Verzicht auf den Einwand fehlenden Verschuldens bei Schusswaffengebrauch, Schäden an unentgeltlich überlassenen Schweißhunden durch bejagtes Wild, die Beschädigung von fremden Jagd- und Sportwaffen sowie Abhandenkommen fremder Sachen bis 3.000 Euro (Selbstbeteiligung 150 Euro), Inverkehrbringen von Wild und Wildbret, Schäden aus Gefälligkeitshandlungen bis 3.000 Euro (Selbstbeteiligung 150 Euro), das Durchführen/Veranstalten von Jagden einschließlich Bewirtung und das Legen von Gift.