Haftpflichtversicherung was ist versichert

Wie stellen heute einmal die Leistungen der klassischen Privathaftpflicht, der Kfz-Haftpflicht als auch der Hundehaftpflichtversicherung vor. Damit Sie wissen, was in der Haftpflichtversicherung versichert werden sollte, stellen wir die wichtigsten Leistungseinschlüsse vor. Darüber hinaus präsentieren wir die leistungsstärksten Haftpflichtversicherungen. Haftpflichtversicherung was ist versichert

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Was in der Privathaftpflicht versichert sein sollte

Die folgenden Leistungen sollten Sie unbedingt mit der Privathaftpflicht vereinbaren:

  1. Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden
  2. Künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch
  3. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Ehegatte oder Lebenspartner und Kinder minderjährig, unverheiratet (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mitversichert
  4. Alleinstehendes Elternteil im Haushalt lebend und Hausangestellte im Rahmen ihrer Tätigkeit, (Schäden an Dritten)
  5. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern gegenüber dem VN von mitversicherten Personen
  6. Tagesmutter, unentgeltliche Tätigkeit, Gefälligkeitsschäden, fachpraktischer Unterricht (Laborarbeiten)
  7. Betriebspraktika, ehrenamtliche Tätigkeit, deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren
  8. Ausfalldeckung (Forderungsausfall) ohne Mindestschadenhöhe, Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
  9. Gemietete, geliehene Sachen, Schlüsselverlust, Auslandsaufenthalt und häusliche Abwässer, Schäden
  10. Allmählichkeitsschäden, Bauherrenhaftpflicht am Haus oder Grundstück und Eigentumswohnungen

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Was in einer Tierhalterhaftpflicht versichert werden sollte Haftpflichtversicherung was ist versichert

Die private Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich keine Schäden, wenn Sie einen Hund oder ein Pferd haben. In beiden Fällen gibt es einen gesonderten Versicherungsschutz. Mitversichert werden sollten über den Versicherer grundsätzlich jeder Schaden, der vom Tier verursacht wird.

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Welche Leistungen eine Hundehaftpflicht bieten sollte

  1. Personen- und Sachschäden Hund
    Vermögensschäden Hund
    Mietsachschäden Hund an unbeweglichen Objekten
    Mietsachschäden Hund an beweglichen Objekten
    Selbstbeteiligung im Schadenfall (Personen/ Sach/ Vermögensschäden)
    Schadenersatz Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer
    Vom Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner (Hund)
    Vom Lebensgefährte als Halter (Hund)
    Von unverheirateten Kindern als Halter (Hund)
    Von Familienangehörigen als Halter (Hund)
    Vom fremden Tierhüter des Hundes
    Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern gegenüber dem VN von mitversicherten Personen (Hund)
    Forderungsausfall Deckung, RS zur Ausfalldeckung (Hund)
    Besuch Hundeschule, Figuranten, Therapiehund, Hundeschlittenrennen, Turniere (Hund)
    Schauvorführungen (Hund), nebenberufliche Tätigkeiten (Hund), Auslandsaufenthalt (Hund)
    Ungewollter Deckakt (Hund), Gewässerschäden (Hund), tierische Ausscheidungen (Hund)
    Welpen mitversichert bis zum Alter von 6 Monaten
    Vorsorgeversicherung (Hund)Künftige Leistungsverbesserungen (Hund)
    Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen des GDV (Hund) und Arbeitskreis Beratungsprozesse (Hund)

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Was sonst noch in der privaten Haftpflichtversicherung versichert sein sollte
  1. Einliegerwohnung vermietet im selbstbewohnten Haus, Einfamilienhaus selbstgenutzt, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Zweifamilienhaus selbstgenutzt, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
    Mehrfamilienhaus selbstgenutzt, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
    Ferienhaus-/Wohnung im Inland selbstgenutzt, Vermietung von Ferienzimmern
    Unbebaute Grundstücke, Gewässerschadenhaftpflicht, Heizöltank oberirdisch
    Photovoltaikanlage, Waffen, privater Besitz ohne Jagd
    Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung
    Fortbewegung, Arbeitsmaschinen (z.B. Rasenmäher) und Krankenfahrstühle mit und ohne Motor ohne Zulassungspflicht
    Fahrräder, Schäden an Dritten durch Gebrauch, Motorboote geliehen, Modellfahrzeuge, ferngelenkte
    Luftfahrzeuge, Flugmodelle, Drachen, Drohnen, Ruderboote, geliehene Segelboote
    Be- und Entladeschäden an fremden Kfz, Hüten fremder Hunde (nicht gewerbsmäßig und keine Kampfhunde)
    Haustiere z.B. Katzen,Vögel (keine Hunde, Pferde, Rinder)
    Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen des GDV und Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie
    Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzung, -Neuwertentschädigung bis 3.000 EUR, -Kautionsleistung bis 100.000 EUR, -Haltung erlaubter wilder Tiere, -Haltung von Signal-und Blindenhund, -eigene Motorboote ohne Führerscheinpflicht, -Mallorca-Deckung, -tägliches Kündigungsrecht
Was eine Kfz-Haftpflicht versichern sollte

Bei einer Kfz-Versicherung können nicht nur fremde Schäden mitversichert werden, sondern auch Eigenschäden. Die Versicherungssumme je Schaden sollte bei 100 Mio. Euro liegen. Schäden an Personen, Sachen oder dem Vermögen werden versichert. Aber auch Umweltschäden, Nutzung fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca Police), Schäden an Ihrem Eigentum, durch das eigene Kfz verursacht, Brand, Explosion
oder Kurzschluss, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Tierbiss, ohne Ausschluss bestimmter Tierarten, Folgeschaden, Unwetter, z. B. Hagel, Überschwemmung, Sturm, Lawine, Glasschäden, Überführungs- und Zulassungskosten, Sonderausstattung, Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung, Vollkasko (inklusive aller Teilkasko-Leistungen) wie Unfall und Vandalismus, grob fahrlässige Handlungen mitversichert aös auch Schäden auf Grund Cyber-/Hackerangriff.