Haftpflichtversicherung Brille Zeitwert – kaputt und ins Wasser gefallen

Das Landgericht Münster entschied, dass eine Brille immer dann zum Neuwert erstattet werden muss, wenn es sich um einen Unfall handelt. Nach Auffassung des Gerichts gibt es eben keinen Gebrauchtmarkt für Brillen. So muss der Versicherer im konkreten Fall 700 Euro für die Brille ganz ohne Zeitwert zahlen. Im Ursprung wollte die Haftpflichtversicherung nicht mehr als 300 Euro zahlen. Haftpflichtversicherung Brille Zeitwert Mit Hilfe unseres Rechners können Sie Ihr ganz persönliches Angebot finden. Dabei stehen auch die aktuellen Testsieger wie die InterRisk im Tarif XXL im Vergleich. Dabei stehen auch die aktuellen Testsieger wie die Janitos Haftpflicht im Vergleich. Haftpflichtversicherung … Haftpflichtversicherung Brille Zeitwert – kaputt und ins Wasser gefallen weiterlesen