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Während der Ausübung des Jobs kann es leicht zu einem Schaden kommen. Diesen übernimmt in der Regel jedoch nicht die private Haftpflicht. Handelt es sich um ein Unternehmen, sollte eine Betriebshaftpflicht die richtige Alternative sein, denn sie sichert sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ab und schützt den Tätigen während seiner Arbeit, falls es zu Schäden kommt. Wir liefern alle Antworten zur Berufs- und Betriebshaftpflicht. Außerdem erläutern wir, warum eine Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz so sinnvoll ist.
Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und schützen sich gegen die Risiken am Arbeitsplatz. Dabei bietet die Haftpflicht auch einen passiven Rechtsschutz, der Sie notfalls vor Gericht unterstützt.
Private Haftpflichtversicherung greift in der Regel nicht

Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz
Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz
Wer am Arbeitsplatz einen Schaden verursacht, kann in der Regel nicht auf die private Haftpflicht zurückgreifen. Für gewöhnlich gibt es hierfür spezielle Policen, die auch einen größeren Betrag abdecken als die private Haftpflichtversicherung. Dazu gehören:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
Diese beiden Versicherungen decken den Unternehmer in jedem Fall ab, unterscheiden sich jedoch in dem Punkt des Versicherungsumfangs. Während die Betriebshaftpflicht für einen Betrieb mit mehreren Mitarbeitern geeignet ist, dient die Berufshaftpflicht zum Schutz eines Einzelunternehmers. Auch Laptops lassen sich mitversichern.
Haftpflichtversicherungen für den Schaden im Betrieb
Es besteht keine Pflicht, eine Haftpflicht für ein Unternehmen abzuschließen. Sinnvoll ist der Abschluss dieser Haftpflichtversicherung jedoch. Um festzustellen, ob sie sich für den eigenen Betrieb eignet, sollte man eine Risikoanalyse anstellen lassen. Mittels dieser wird auch festgestellt, welche Deckungssumme für die Police in Frage kommt. Die Betriebshaftpflicht bringt folgende Vorteile:
- Sie sichert sowohl Unternehmer als auch Mitarbeiter ab
- Sie verteidigt unberechtigte Ansprüche notfalls sogar gerichtlich
- Sie gleicht berechtigte Schadenersatzforderungen aus
Das Unternehmen ist mit dieser Haftpflichtversicherung für den Arbeitsplatz hervorragend abgesichert. Die Versicherung steht auch zur Verfügung, wenn die Schäden durch Fahrlässigkeit entstehen, oder das Arbeitsrecht vertreten werden muss.
Berufshaftpflicht auch für Tätige im Ausland hilfreich
Privathaftpflicht
Einzelunternehmer schließen stattdessen besser eine reine Berufshaftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung bietet einen guten Versicherungsschutz für den Arbeitsplatz, da der Versicherte seine Tätigkeiten schützt und bei einem Schaden auf die Haftpflichtversicherung zurückgreifen kann. Denn selbst ein Arbeitsplatz, bei dem kein Handwerk ausgeübt wird, kann es zu Schäden kommen. Innerhalb dieser Haftpflichtversicherung kann die Deckungssumme erheblich variieren und ist zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben:
- Rechtsanwälte: 250.000 Euro pro Versicherungsfall
- Architekten und Ingenieure: 2 bis 3 Millionen Euro
- Ärzte: 5 Millionen Euro
Zudem wird in vielen Versicherungspolicen zusätzlich zwischen Personen- und Sachschäden unterschieden, für die wiederum andere Deckungssummen vereinbart werden müssen. Arbeitet der Versicherte im Ausland, deckt die Haftpflichtversicherung in vielen Fällen ebenfalls den Arbeitsplatz ab. Allerdings ist dieser Punkt spezifisch mit dem Versicherer zu klären, da so manche Haftpflichtversicherung in diesem Bereich nicht greift.
Die Haftpflicht für Betriebe im Vergleich
Wer seinen Arbeitsplatz mit einer genügenden Haftpflichtversicherung abdecken möchte, sollte im Vorfeld einen Vergleich lesen. Dieser ist über seriöse Quellen wie die Stiftung Warentest oder DISQ zu finden. Wir haben einen aktuellen Test des Deutschen Institut für Service-Qualität, der alle Industrieversicherer, ergo die Betriebshaftpflicht, unter die Lupe genommen hat. Die Top-10 der getesteten Versicherer waren wie folgt:
- 1. Ergo Versicherungsgruppe – sehr gut
- 2. Generali – sehr gut
- 3. R+V Versicherung – sehr gut
- 4. Signal Iduna – gut
- 5. Versicherungskammer Bayern – gut
- 6. Zurich Gruppe – gut
- 7. Allianz – gut
- 8. HDI Gerling – gut
- 9. AXA – gut
- 10. AachenMünchener – gut
Besonderen Wert wurde in diesem Test zur Versicherung am Arbeitsplatz auf die Versicherungsdetails gelegt. Ferner wurde festgestellt, dass manche Versicherer in punkto Konditionen noch ein wenig Aufholbedarf haben und die Haftpflichtversicherung etwas kundenfreundlicher gestalten könnten. Dennoch ist man am Arbeitsplatz mit diesen Versicherungen gut bedient.
Angebot wird nicht oft getestet
Binnen der letzten Jahre hat die Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz kaum an diversen Tests teilgenommen. Dies liegt laut Ökotest vor allem daran, dass die Beiträge für die Haftpflichtversicherung noch erheblich schwankt. So kommt es nicht nur auf die Spezifikationen an, die am Arbeitsplatz gefordert werden, sondern im Bereich der Berufshaftpflicht auch darauf, welcher Beruf ausgeübt wird. Aber selbst durch die älteren Tests lässt sich ein leichter Überblick schaffen, den man im Anschluss umso leichter für sich selbst umsetzen kann. Hier geht es zum aktuellen Haftpflicht Test.
Haftpflichtversicherung für den Arbeitsplatz – Das Fazit
Eine Haftpflichtversicherung für den Arbeitsplatz zu finden ist nicht schwierig, wenn man die richtigen Antworten und Informationen zum Thema hat. Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht schützen bei Schäden den Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und sind daher sehr empfehlenswert, wenn man ein eigenes Unternehmen führt und seine Arbeit schützen will. Die Haftpflicht übernimmt nicht nur den Schaden, sondern sorgt auch dafür, dass man die Jobs weiter ausüben kann, indem sie beispielsweise eine rechtliche Vertretung anbietet.
„Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
ArbSchG
Ausfertigungsdatum: 07.08.1996
Vollzitat:
„Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 113 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist“
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 113 G v. 20.11.2019 I 1626
Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 V v. 23.10.2013 I 3882 ist nicht ausführbar, da dieses G keine amtliche Inhaltsübersicht hat
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender EG-Richtlinien: -Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 183 S. 1) und – Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis (ABl. EG Nr. L 206 S. 19).“
Die Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse Darmstadt im Test