Ob die Haftpflichtversicherung der Eltern für die Schäden aufkommt, die ihr Kind verursacht hat, hängt vor allen Dingen von dem Alter des Kindes ab. Nach aktueller Gesetzeslage sind Kinder vor dem 7. Geburtstag deliktunfähig und können demzufolge nicht für den entstandenen Schaden haften. Im Straßenverkehr sind Kinder sogar bis 10 Jahren von jeglicher Haftung befreit, insofern es sich um keinen ruhenden Verkehr handelt. Kinder sind in der Regel in der elterlichen Haftpflichtversicherung mitversichert, bis sie 18 Jahre sind. Befinden sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium können Sie aber auch noch darüber hinaus bei den Eltern mitversichert sein. Haftpflichtversicherung 18 Jahre
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Wann die Haftpflichtversicherung der Eltern auch für Kinder über 18 Jahre gilt
Die private Haftpflichtversicherung der Eltern gilt unter entsprechenden Umständen auch für Kinder, die über 18 Jahre beziehungsweise volljährig sind. Kinder über 18 sind demnach auch dann versichert, wenn sie weiterhin zur Schule gehen oder wenn sie die erste Berufsausbildung (die Lehre oder das Studium) absolvieren. Versichert sind volljährige Kinder auch dann, wenn sie nach der Lehre ein Studium aufnehmen oder wenn sie sich in der Wartezeit zwischen Schule und Berufsausbildung befinden. Über die elterliche Versicherung sind auch alle versichert, die einen Bundesfreiwilligendienst vor oder nach der ersten Ausbildung leisten.
WIWO vergleicht Haftpflichtversicherungen 2020
VHV: Exklusiv 50 Mio. EUR
Anbieter VHV
Tarifbezeichnung Exklusiv 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 55,16 Euro
Punkte aus M&M 12
Punkte aus Beitrag 6
Gesamtpunkte 18
Note sehr gut
HDI: Premium 50 Mio. EUR
Anbieter HDI
Tarifbezeichnung Premium 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 67,62 Euro
Punkte aus M&M 12
Punkte aus Beitrag 6
Gesamtpunkte 18
Note sehr gut
janitos: Best Selection 50 Mio. EUR
Anbieter janitos
Tarifbezeichnung Best Selection 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 64,93 Euro
Punkte aus M&M 9
Punkte aus Beitrag 6
Gesamtpunkte 15
Note sehr gut
S.L.P. AG: Prima Plus Sorglos 50 Mio. EUR
Anbieter S.L.P. AG
Tarifbezeichnung Prima Plus Sorglos 2018 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 96,71 Euro
Punkte aus M&M 12
Punkte aus Beitrag 3
Gesamtpunkte 15
Note sehr gut
HanseMerkur: Top 50 Mio. EUR
Anbieter HanseMerkur
Tarifbezeichnung Top 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 98,44 Euro
Punkte aus M&M 12
Punkte aus Beitrag 3
Gesamtpunkte 15
Note sehr gut
Gothaer: PHV Premium 2.0 50 Mio. EUR
Anbieter Gothaer
Tarifbezeichnung PHV Premium 2.0 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 99,76 Euro
Punkte aus M&M 12
Punkte aus Beitrag 3
Gesamtpunkte 15
Note sehr gut
Die Haftpflichtkasse: Einfach Besser Plus 50 Mio. EUR
Anbieter Die Haftpflichtkasse
Tarifbezeichnung Einfach Besser Plus 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 73,78 Euro
Punkte aus M&M 9
Punkte aus Beitrag 5
Gesamtpunkte 14
Note gut
Waldenburger Versicherung: Premium Plus 50 Mio. EUR
Anbieter Waldenburger Versicherung
Tarifbezeichnung Premium Plus 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 73,78 Euro
Punkte aus M&M 9
Punkte aus Beitrag 5
Gesamtpunkte 14
Note gut
Barmenia: Premium Schutz 50 Mio. EUR
Anbieter Barmenia
Tarifbezeichnung Premium Schutz 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 94,21 Euro
Punkte aus M&M 9
Punkte aus Beitrag 4
Gesamtpunkte 13
Note gut
Alte Leipziger: comfort 50 Mio. EUR
Anbieter Alte Leipziger
Tarifbezeichnung comfort 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 116,74 Euro
Punkte aus M&M 12
Punkte aus Beitrag 1
Gesamtpunkte 13
Note gut
Signal Iduna: Premium 75 Mio. EUR
Anbieter Signal Iduna
Tarifbezeichnung Premium 75 Mio. EUR
Prämie Brutto 72,22 Euro
Punkte aus M&M 6
Punkte aus Beitrag 5
Gesamtpunkte 11
Note gut
Ideal Versicherung: Privathaftpflicht Exklusiv 50 Mio. EUR
Anbieter Ideal Versicherung
Tarifbezeichnung Privathaftpflicht Exklusiv 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 73,99 Euro
Punkte aus M&M 6
Punkte aus Beitrag 5
Gesamtpunkte 11
Note gut
Rheinland Versicherungen: Premium 50 Mio. EUR
Anbieter Rheinland Versicherungen
Tarifbezeichnung Premium 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 101,77 Euro
Punkte aus M&M 9
Punkte aus Beitrag 2
Gesamtpunkte 11
Note gut
rhion.digital: Premium 50 Mio. EUR
Anbieter rhion.digital
Tarifbezeichnung Premium 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 101,77 Euro
Punkte aus M&M 9
Punkte aus Beitrag 2
Gesamtpunkte 11
Note gut
WWK: PHV Plus 50 Mio. EUR
Anbieter WWK
Tarifbezeichnung PHV Plus 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 89,10 Euro
Punkte aus M&M 6
Punkte aus Beitrag 4
Gesamtpunkte 10
Note befriedigend
Bavaria Direkt: Komfort L-Plus (online) 50 Mio. EUR
Anbieter Bavaria Direkt
Tarifbezeichnung Komfort L-Plus (online) 50 Mio. EUR*
Prämie Brutto 54,31 Euro
Punkte aus M&M 3
Punkte aus Beitrag 6
Gesamtpunkte 9
Note befriedigend
Nürnberger: Komfort Plus 50 Mio. EUR
Anbieter Nürnberger
Tarifbezeichnung Komfort Plus 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 98,00 Euro
Punkte aus M&M 6
Punkte aus Beitrag 3
Gesamtpunkte 9
Note befriedigend
Neodigital: Neo L 50 Mio. EUR
Anbieter Neodigital
Tarifbezeichnung Neo L 50 Mio. EUR
Prämie Brutto 73,40 Euro
Punkte aus M&M 3
Punkte aus Beitrag 5
Gesamtpunkte 8
Note befriedigend
Generali: KomfortPlus-Schutz 50 Mio. EUR
Wann Kinder über 18 Jahre nicht über die elterliche Haftpflichtversicherung mitversichert sind
Die Mitversicherung über die elterliche Haftpflichtversicherung gilt nur, bis die Kinder 18 Jahre sind und erlischt spätestens mit der Heirat. Solange die Schulausbildung oder die Berufsausbildung andauert, sind Kinder über 18 Jahre mitversichert. Mitversichert sind die Kinder allerdings nicht, wenn sie eine zweite Lehre, ein Zweitstudium oder eine Berufstätigkeit aufnehmen. In diesen Fällen stehen die Kinder auf eigenen Beinen und müssen sich daher selbst versichern.
Bürgerliches Gesetzbuch
“ Buch 1 – Allgemeiner Teil (§§ 1 – 240)
Abschnitt 1 – Personen (§§ 1 – 89)
Titel 1 – Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 – 14)
§ 2
Eintritt der Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.“
Wann Kinder über 18 Jahre mitversichert sind, auch wenn sie nicht mehr zu Hause leben
In der elterlichen Haftpflichtversicherung sind Kinder mitversichert, wenn sie aus dem Elternhaus ausziehen und an einem anderen Ort studieren oder ihre Ausbildung absolvieren. In diesem Sinne sind Kinder über 18 Jahre jedoch nur dann mitversichert, wenn sie nicht verheiratet, erwerbstätig oder im Referendariat sind. Sobald das zweite Studium beginnt oder eine Ausbildung nach dem Studium angetreten wird, muss sich das Kind selbst versichern.
II. Personenrechte der Minderjährigen und der sonst in ihrer Handlungsfähigkeit Beeinträchtigten
„§ 21. (1) Minderjährige und Personen, die aus einem anderen Grund als dem ihrer Minderjährigkeit alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten selbst gehörig zu besorgen nicht vermögen, stehen unter dem besonderen Schutz der Gesetze.
(2) Minderjährige sind Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; haben sie das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet, so sind sie unmündig.
- Anmerkung
1. zum Begriff der Jugendlichen siehe § 1 JGG, BGBl. Nr. 599/1988
2. zur Ehemündigkeit siehe § 1 EheG, dRGBl. I S 807/1938
3. ÜR: Art. XVIII § 4, BGBl. I Nr. 135/2000
4. Zu dieser Bestimmung gibt es im HELP folgende Artikel:
Abschluss eines Mietvertrages durch Jugendliche
Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
Allgemeines zum Vertragsabschluss durch Kinder und Jugendliche (Geschäftsfähigkeit)
Schwangerschaftsabbruch“
Bürgerliches Gesetzbuch
„Buch 4 – Familienrecht (§§ 1297 – 1921)
Abschnitt 2 – Verwandtschaft (§§ 1589 – 1772)
Titel 5 – Elterliche Sorge (§§ 1626 – 1698b)
§ 1664
Beschränkte Haftung der Eltern
(1) Die Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.
(2) Sind für einen Schaden beide Eltern verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.“
Fazit Haftpflichtversicherung 18 Jahre
Eltern sollten immer darauf Acht geben, dass ihr Kind in der Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Hierbei handelt es sich um eine Familien-Haftpflicht. Denn vor dem Gesetz können Kinder bis 7 Jahre nicht haften, da sie schuldenunfähig sind. Es ist besonders sinnvoll, wenn der Versicherungsvertrag eine Klausel enthält, die deliktunfähge Kinder mitversichert. In diesem Fall ist die Versicherungssumme aber oft begrenzt. Ab dem siebten Lebensjahr, bis hin zu 18 Jahren sind Kindern beschränkt haftbar und werden üblicherweise in der Familienhaftpflicht mitversichert.