Haftpflichtversicherung absetzen

Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, ob Sie auch eine Haftpflichtversicherung bei der Steuererklärung ansetzen können. Das ist in der Tat möglich. Die Haftpflicht zählt zu den Vorsorgeaufwendungen und daher ist es möglich, die Beiträge steuerlich geltend zu machen. Es können praktischerweise die verschiedensten Haftpflichtversicherungen angesetzt werden. Allerdings müssen auch einige Dinge beachtet werden. Es kann beispielsweise keine unbegrenzte Höhe angenommen werden.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung, die Testergebnisse aus den aktuellen Jahren und erfahren für welche Berufsgruppen eine Haftpflichtversicherung besonders wichtig ist.

Haftpflichtversicherung absetzen- Vorsorgeaufwendungen beim Finanzamt steuerlich absetzen

Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen neben der normalen Haftpflichtversicherung auch noch weitere Haftpflichtarten:

  • Tierhaftpflicht für Hund und Pferd
  • Hausbesitzerhaftpflich
  • Bootshaftpflicht
  • KFZ-Haftpflicht bei beruflicher Nutzung

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Arten einer Haftpflicht

Bis zur bestimmten Höhe geltend machen

Doch es ist so, dass nur eine bestimmte Höhe für Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angebracht werden darf. Da auch die Krankenversicherung zur Vorsorge gehört, ist meistens der Betrag von rund 1500 Euro ausgeschöpft, sodass die Haftpflicht letztendlich gar nicht mehr eingerechnet werden kann. Stehen die Versicherungen im direkten Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften, dann können praktischerweise alle Aufwendungen als Werbungskosten deklariert werden und sind daher voll abzugsfähig.

Haftpflichtversicherung für Lehrer

Nachweis über die Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung – 2020 in 2021

Der Staat akzeptiert natürlich nicht einfach nur die Aussage über die Höhe der Aufwendungen. Es müssen auch Nachweise erbracht werden. Hierfür reichen in der Regel Kopien der Versicherungsverträge sowie Kontoauszüge, auf denen die Zahlung ersichtlich ist, aus. Aufgrund der elektronischen Abgabe der Steuererklärungen ist es mittlerweile so, dass es manchmal auch reicht, die Summe im Elsterformular einzutragen. Gegebenenfalls kann es passieren, dass das Finanzamt die Unterlagen nachträglich einfordert. Weitere Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung absetzen und steuerlich geltend machen:

Höchstbetrag für steuerliche Minderung entscheidend

In der Regel können Sie bis zu 1900 Euro als Alleinstehender für Vorsorgeaufwendungen in der Steuer-Erklärung angeben. Selbstständige können 2800 Euro zum Ansatz bringen. Für Verheiratete Leute gilt der doppelte Betrag. Bei den hohen Kosten für Kranken- und Rentenversicherungen ist das schon eine niedrige Höchstgrenze. Aber manchmal ist es doch so, dass noch ein wenig Luft ist und einige Euro der Haftpflicht, Lebensversicherungen oder andere Versicherungsverträge berücksichtigt werden können.

Vorteil bei der Steuer für Selbstständige in der Privathaftpflicht

Selbstständige haben natürlich einen gewissen Vorteil. Derartige Aufwendungen können beispielsweise als Betriebsausgaben steuer-mindernd abgesetzt werden. So würde im Prinzip mehr Platz für weitere private Vorsorgeaufwendungen bleiben. Wenn es aber um den Bereich Rechtsschutzversicherung geht, dann sieht es wieder anders aus. Denn bei derartigen Versicherungen kann nur der Baustein des Arbeitsrechtsschutzes zum Ansatz gebracht werden. Beinhaltet die Rechtsschutzpolice beispielsweise vier Bausteine, so ist nur ein Viertel absetzbar.

Rechnungen zusammenstellen für Finanzamt sparen

Es bietet sich an, zunächst in der Lohnsteuerbescheinigung zu schauen, ob der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen bereits überschritten wurde. Ist das der Fall, dann können Sie sich wahrhaftig sparen, Rechnungen und Policen für folgende Versicherungen herauszusuchen:

  • Haftpflicht und Unfall
  • Zahnzusatzversicherungen, Lebensversicherungen und weitere Verträge

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Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer

Wann müssen nun eigentlich Werbungskosten und wann Vorsorgeaufwendungen angegeben werden? Wenn die Aufwendungen für berufliche Zwecke gedacht waren, dann sind diese unter den Werbungskosten zu deklarieren. Auch Selbstständige müssen die Kosten unter Werbungskosten auflisten. Sind die Aufwendungen rein privater Natur, dann zählen die Kosten zu den Vorsorgeaufwendungen und müssen dementsprechend in dem entsprechenden Feld in der Steuererklärung angegeben werden.

Gut informiert und Steuerersparnis profitieren

Als Laie weiß man nie so genau Bescheid, was alles abgesetzt werden kann und was nicht. Von daher bietet es sich oft an, einen Steuerberater zurate zuziehen. Nur so sind Sie bestens darüber im Bilde, was angesetzt werden kann und was nicht. Durch eine ordentliche Beratung sind Sie davor sicher, dem Staat viele Euro zu schenken. Warum sollten Sie auf die Steuervergünstigungen verzichten, die angeboten werden? Doch es gibt immer wieder Leute, die aus Bequemlichkeit und Unwissenheit jedes Jahr viel Geld verschenken.

Haftpflichtversicherung absetzen- Aufwendungen steuerlich geltend machen

In der Steuererklärung können doch einige Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen angenommen werden. Durch die Angabe der Beiträge können Sie die zu erwartende Steuerlast senken. Auch die Haftpflichtversicherung zählt zu den Versicherungen, die berücksichtigt werden. Doch oft ist es so, dass die Höchstgrenze für die Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge, Rentenbeiträge und mehr erreicht wird. Im Endeffekt kommen eventuell nur noch ein paar Euro zum Ansatz. Aber sicher ist das besser als nichts.