Haftpflichtversicherung Personenschaden

Bei einem Personenschaden wird jeder Schaden verstanden, der durch die Gesundheitsschädigung, Verletzung oder den Tod von einer Person entsteht. Eine Haftpflichtversicherung deckt neben Vermögens- und Sachschäden auch jeden Personenschaden ab, den Sie einer anderen Person nicht vorsätzlich zugefügt haben. Aus diesem Grund sollte jeder eine Haftpflichtversicherung abschließen, da man als Verursacher eines Schadens mit seinem gesamten Vermögen (auch zukünftigem Vermögen) haftet. Haftpflichtversicherung Personenschaden

Mit Hilfe unseren TÜV geprüften Formulars können Sie schnell und unverbindlich die besten Haftpflicht-Anbieter miteinander vergleichen und Ihren passenden Tarif wählen. Dabei stehen auch die aktuellen DISQ Testsieger wie die Janitos Versicherung im Vergleich.

Höhe der Versicherungssumme in der Haftpflichtverischerung bei Personenschäden

Bei einem Personenschaden kann die Höhe der Schadenssumme sehr hoch ausfallen. Denn jeder Verursacher eines Schadens ist dazu verpflichtet, der geschädigten Person den entstandenen Schaden zu ersetzen. So sind beispielsweise für Personenschäden Schäden in einer Höhe von mehreren Millionen Euro möglich. Demzufolge sollte bei der Haftpflichtversicherung eine entsprechend hohe Versicherungssumme vorhanden sein, da es für den Verursacher enorm teuer werden könnte. Demzufolge sollte die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung bei mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personenschäden liegen.

Haftpflichtversicherung 2023

Unsere Partner vergleichen >

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
„§ 842 Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.“

Haftpflichtversicherung günstig online

Welche Kosten die Haftpflichtversicherung bei einem Personenschaden übernimmt

In der Regel übernimmt eine Haftpflichtversicherung alle berechtigten Kosten für Personenschäden, die der geschädigten Person oder ihren Angehörigen durch Krankheit oder Tod entstehen. Dabei werden die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme reguliert. So fallen bei einem Personenschaden immer wieder die folgenden Kosten an: Schmerzensgeld, Unterhaltsschaden, Behandlungskosten oder Einkommensverlust.

Haftpflichtversicherung günstig online

Leistungen und Kosten der Haftpflichtversicherung vergleichen

Die Kosten für die Leistungen der Haftpflichtversicherung variieren laut der Stiftung Warentest zwischen 50 Euro und 177 Euro. Allerdings sehen Sie anhand der Beitragshöhe nicht, ob ein Tarif zu empfehlen ist oder nicht. Denn es gibt Angebote mit schlechten Testergebnissen sowie Toptarife, die sehr preiswert sind. Bevor Sie sich aber für eine Haftpflichtversicherung entscheiden, sollten Sie Vergleichsrechner nutzen und sowohl die Leistungen als auch die Kosten der einzelnen Tarife miteinander vergleichen.

Haftpflichtversicherung 2023

Handelsgesetzbuch dejure.org/gesetze/HGB/541.html

“ 5. Buch – Seehandel (§§ 476 – 619)
2. Abschnitt – Beförderungsverträge (§§ 481 – 552)
2. Unterabschnitt – Personenbeförderungsverträge (§§ 536 – 552)
§ 541
Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden
(1) 1Die Haftung des Beförderers wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts ist in jedem Fall auf einen Betrag von 400 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Schadensereignis beschränkt. 2Dies gilt auch für den Kapitalwert einer als Entschädigung zu leistenden Rente.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Haftung des Beförderers auf einen Betrag von 250 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Schadensereignis beschränkt, wenn der Tod oder die Körperverletzung auf einem der folgenden Umstände beruht:

1. Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Aufruhr, Aufständen oder dadurch veranlassten inneren Unruhen oder feindlichen Handlungen durch oder gegen eine Krieg führende Macht,
2. Beschlagnahme, Pfändung, Arrest, Verfügungsbeschränkung oder Festhalten sowie deren Folgen oder dahingehenden Versuchen,
3. zurückgelassenen Minen, Torpedos, Bomben oder sonstigen zurückgelassenen Kriegswaffen,
4. Anschlägen von Terroristen oder Personen, die die Anschläge böswillig oder aus politischen Beweggründen begehen, und Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Bekämpfung solcher Anschläge ergriffen werden,
5. Einziehung und Enteignung.
(3) Bei Tod oder Körperverletzung mehrerer Fahrgäste tritt bei Anwendung des Absatzes 2 an die Stelle des darin genannten Betrages von 250 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Schadensereignis der Betrag von 340 Millionen Rechnungseinheiten je Schiff und Schadensereignis, wenn dieser Betrag niedriger ist und unter den Geschädigten im Verhältnis der Höhe ihrer Ansprüche und in Form einer einmaligen Zahlung oder in Form von Teilzahlungen aufgeteilt werden kann.“

Haftpflichtversicherung Vergleich 2022

 

Fazit Haftpflichtversicherung Personenschaden

Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden geschützt, die Sie anderen Personen unabsichtlich zugefügt haben und für die Sie verantwortlich sind. Nach dem deutschen Recht ist die Haftung von Privatpersonen unbegrenzt, sodass die Haftpflichtversicherung einer der wichtigsten Policen darstellt. Als Schadensverursacher müssten Sie die Kosten ansonsten in voller Höhe selbst tragen. Demnach sollten Sie sich für eine gute Haftpflichtvericherung entscheiden. Denn die Leistungen der Versicherungen unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif und je nach Anbieter.

Unsere Partner vergleichen >

Handelsgesetzbuch
“ 5. Buch – Seehandel (§§ 476 – 619)
2. Abschnitt – Beförderungsverträge (§§ 481 – 552)
2. Unterabschnitt – Personenbeförderungsverträge (§§ 536 – 552)
§ 541
Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden
(1) 1Die Haftung des Beförderers wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts ist in jedem Fall auf einen Betrag von 400 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Schadensereignis beschränkt. 2Dies gilt auch für den Kapitalwert einer als Entschädigung zu leistenden Rente.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Haftung des Beförderers auf einen Betrag von 250 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Schadensereignis beschränkt, wenn der Tod oder die Körperverletzung auf einem der folgenden Umstände beruht:

1. Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Aufruhr, Aufständen oder dadurch veranlassten inneren Unruhen oder feindlichen Handlungen durch oder gegen eine Krieg führende Macht,
2. Beschlagnahme, Pfändung, Arrest, Verfügungsbeschränkung oder Festhalten sowie deren Folgen oder dahingehenden Versuchen,
3. zurückgelassenen Minen, Torpedos, Bomben oder sonstigen zurückgelassenen Kriegswaffen,
4. Anschlägen von Terroristen oder Personen, die die Anschläge böswillig oder aus politischen Beweggründen begehen, und Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Bekämpfung solcher Anschläge ergriffen werden,
5. Einziehung und Enteignung.
(3) Bei Tod oder Körperverletzung mehrerer Fahrgäste tritt bei Anwendung des Absatzes 2 an die Stelle des darin genannten Betrages von 250 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Schadensereignis der Betrag von 340 Millionen Rechnungseinheiten je Schiff und Schadensereignis, wenn dieser Betrag niedriger ist und unter den Geschädigten im Verhältnis der Höhe ihrer Ansprüche und in Form einer einmaligen Zahlung oder in Form von Teilzahlungen aufgeteilt werden kann.“